Nach dem Tod eines Angehörigen fallen zahlreiche Aufgaben und Formalitäten an.

 

Den Totenschein ausstellen lassen.

Ist ein Mensch zu Hause gestorben, müssen Angehörige oder Mitbewohner einen Arzt verständigen, der den Totenschein ausstellt. Das kann der Hausarzt sein, aber auch der Ärztliche Notdienst. Im Krankenhaus, Wohn- oder Pflegeheim kümmert sich die Verwaltung darum. Den Totenschein brauchen Sie, um die Sterbeurkunde zu beantragen und die Bestattung zu organisieren.

 

Angehörige benachrichtigen

Informieren Sie zeitnah Angehörige und Freunde, die vom Verstorbenen Abschied nehmen wollen.

 

Bestattungsunternehmen aussuchen

Bestatter sind rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

 

Verfügungen und Verträge suchen

Versuchen Sie herauszufinden, ob der Verstorbenen ein Legat oder Bestattungsverfügung und/oder einen Bestattungsvorsorgevertrag hinterlassen hat. In der Verfügung kann der Verstorbenen zum Beispiel festgelegt haben, wo und wie er bestattet werden möchte und in welchem Rahmen die Trauerfeier stattfinden soll. Ein Vorsorgevertrag regelt die Einzelheiten der Bestattung. Finden Sie eine solche Vereinbarung sollten Sie das Bestattungsunternehmen umgehend vom Tod in Kenntnis setzen.

Sofern sich der Verstorbenen nicht selbst für ein Bestattungsunternehmen entschieden hat, liegt die Wahl bei ihnen.

 

Wichtige Unterlagen bereitlegen

Legen Sie den Personalausweis und die Geburtsurkunde des Verstorbenen bereit. Abhängig vom Familienstand des Verstorbenen kommen weitere Dokumente dazu:

  • Für Verheiratete: Heiratsurkunde
  • Für Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Partners
  • Für Geschiedene: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil

 

Sofern vorhanden, sollten Sie weitere Dokumente vorlegen können:

  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Versicherungsunterlagen sowie Rentenversicherungsnummer
  • Grabdokumente wie Urkunden über das Nutzungsrecht einer vorhandenen Grabstätte
  • Mitgliedsausweise einer Gewerkschaft – für den Fall, dass sie ein Sterbegeld zahlt

 

Überführung des Toten veranlassen

In Sachsen muss der Verstorbene innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes von seiner Wohnung, dem Krankenhaus oder Heim, in dem er gestorben ist, zur Leichenhalle auf dem Friedhof oder beim Bestatter überführt werden.

 

Aufgaben des Bestatters festlegen

Überlegen Sie, welche organisatorischen Aufgaben Sie an den Bestatter übertragen möchten, die über die eigentliche Bestattung hinausgehen. Zum Beispiel kann er sich um die Abmeldung des Verstorbenen beim Standesamt kümmern, um die Beantragung der Sterbeurkunde und die Organisation der Trauerfeier.

 

Bestattungsart wählen

Sofern der Verstorbenen keine Wünsche geäußert hat, müssen Sie als nächster Angehöriger über die Art der Bestattung entscheiden. Hierbei ist der mutmaßliche Wille des Verstorbenen maßgeblich. Es geht also darum, was sich der Verstorbene gewünscht hätte.

 

Die Trauerfeier planen

Überlegen Sie, ob die Trauerfeier religiös oder weltlich gestaltet werden soll, welchen Rahmen sie haben wollen und wer eingeladen werden soll.

 

Friedhof und Grab auswählen

Hat der Verstorbenen seine Wünsche zu Friedhof und Grab nicht festgehalten, müssen Sie als Angehöriger darüber entscheiden. Wenn Sie einen Friedhof ausgesucht haben, rufen Sie oder der Bestatter bei der Friedhofsverwaltung an und fragen, ob eine Bestattung dort möglich ist.

 

Termin für die Bestattung vereinbaren

Legen Sie mit der Friedhofsverwaltung den Termin für die Bestattung fest. Auch der Bestatter kann den Termin für Sie abstimmen.

In Sachsen muss der Verstorbenen bei einer Erdbestattung innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes beerdigt werden. Samstage, Sonntage und Feiertage werden bei der Fristberechnung nicht mitgezählt. Das Gesundheitsamt des Sterbeortes kann die 8-Tage-Frist verlängern, wenn gesundheitliche oder hygienische Bedenken nicht entgegenstehen.

Die Asche eines Verstorbenen ist innerhalb von 6 Monaten nach der Einäscherung beizusetzen.

 

Einzelheiten der Bestattung klären

Wählen Sie einen Sarg und gegebenenfalls eine Urne aus und besprechen Sie mit dem Bestatter welche Kleidung der Verstorbenen tragen und welchen Umfang die Trauerfeier haben soll

 

Versicherungen informieren

Sofern der Verstorbenen eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung hatte, müssen Sie den Versicherer informieren. Dafür haben Sie nach dem Tod meist nur zwei Tage Zeit. Dasselbe gilt für die Unfallversicherung des Verstorbenen. Auch die gesetzliche oder die private Krankenversicherung und die Rentenversicherung müssen Sie benachrichtigen.

 

Arbeitgeber informieren

Geben Sie dem Arbeitgeber Bescheid, sofern der Verstorbenen erwerbstätig war

 

Wohnung des Verstorbenen versorgen

Versorgen Sie den Haushalt des Verstorbenen, wenn er allein gelebt hat

 

Den Tod beim Standesamt anzeigen

Informieren Sie das Standesamt, sofern der Bestatter oder das Krankenhaus beziehungsweise das Pflegeheim das nicht bereits getan haben. Hierfür haben Sie nach dem Todesfall nur drei Tage Zeit.

Die Sterbeurkunde beantragen

Kümmert sich der Bestatter nicht um die Beantragung der Sterbeurkunde, müssen Sie diese beim Standesamt ausstellen lassen. Sie wird für die Bestattung benötigt oder um Verträge zu kündigen und Konten aufzulösen

 

Testament abgeben

Wenn es ein Testament gibt, müssen Sie es umgehend beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen abgeben oder einsenden- dann aber unbedingt per Einschreiben mit Rückschein.

 

Bankvollmacht suchen

Sind Sie durch eine Bankvollmacht des Verstorbenen bevollmächtigt, auf dessen Konto zuzugreifen und den Kontostand und Zahlungsverkehr einzusehen, sollten Sie den laufenden Zahlungsverkehr prüfen und gegebenenfalls stoppen oder korrigieren.

 

Eigentum es Verstorbenen abholen

Hat der Verstorbenen im Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung gelebt, sollten Sie zeitnah sein Eigentum von dort abholen.

Den Nachlass sichten

 

Sichten Sie frühzeitig den Nachlass – auch, um die Finanzierung der Bestattung klären zu können. Aufschluss über das Vermögen des Verstorbenen geben in erster Linie dessen Konten.

 

Gespräch mit Pfarrer/Redner führen

Besprechen Sie im Gespräch mit dem Geistlichen oder dem Trauerredner, wie der Verstorbenen gewürdigt werden und wie die Trauerfeier ablaufen soll.

 

Trauerbriefe und -anzeigen drucke

Lassen Sie Trauerbriefe drucken und versenden Sie diese, sobald alle Termine und er Ort für die Beisetzung feststehen. Hilfreich ist es, vorher eine Liste der Empfänger zu erstellen. Überlegen Sie außerdem, ob Sie eine Traueranzeige in einer Zeitung schalten möchten.

 

Blumen beim Floristen bestellen

Üblich sind Kränze und Gebinde, aber letztlich liegt die Entscheidung über Blumen in der Trauerhalle oder am Grab bei den Angehörigen. Viele Floristen haben spezielle Angebote für Grabschmuck.

 

Restaurant für Trauermahl reservieren

Wünschen Sie ein Trauermahl, reservieren Sie möglichst frühzeitig Tische in einem Restaurant oder Cafe – am besten in einem separaten Raum.

 

Nach der Beerdigung

 

Dokumente ordnen

Legen Sie die Dokumente, die Sie nach dem Tod erhalten haben oder vorlegen mussten, gesammelt ab.

 

Hinterbliebenenrente beantragen

Beantragen Sie gegebenenfalls Hinterbliebenenrente bei der Rentenversicherung. Innerhalb eines Monats können Sie einen Vorschuss auf die Rente beim Rentenservice der Deutschen Post beantragen.

 

Verträge kündigen

Spätestens nach der Bestattung sollten Sie die Verträge des Verstorbenen prüfen und überlegen, welche Sie kündigen und welche Sie übernehmen wollen

 

Erbschein beantragen

Um sich als Erbe ausweisen zu können, müssen Sie häufig einen Erbschein beantragen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es nur ein eigenhändiges Testament gibt oder wenn es gar kein Testament oder keinen Erbvertrag gibt und Sie durch die gesetzliche Erbfolge zum Erben werden. Den Erbschein müssen Sie beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen beantragen

 

Danksagungen versenden

Falls Sie es möchten, bedanken Sie sich ein paar Wochen nach der Beerdigung für die Beileidsbekundungen: per Inserat in der Zeitung oder in persönlichen Karten oder Briefen.

 

Wohnung räumen

Räumen Sie die Wohnung des Verstorbenen, wenn er in einer Mietwohnung lebte. Gegebenenfalls müssen Sie kündigen und renovieren.