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Katholische Friedhöfe Dresden
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Kinder- und Sternenkinderbestattungen
  • Für verstorbene Kinder bis zum 5. Lebensjahr in einem Kinderwahlgrab auf dem Neuen Katholischen Friedhof, gegenüber der Sternenkinderwiese. Hier ist eine individuellere Grabgestaltung möglich.
  • Sternenkinderbestattungen für verstorbene Kinder unter 500g auf der Sternenkinderwiese auf dem Neuen Katholischen Friedhof. Diese finden in Zusammenarbeit mit der Katholischen Kirchhofsstiftung zu Dresden und dem  Verein Sternkinder Dresden e.V. statt.

http://www.sternenkinder-dresden.de

Grabgestaltung
  1. Gern beraten unsere Gärtner Sie zur Gestaltung Ihrer Grabstelle nach dem Setzen von Einfassung und Stein. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein Kostenangebot.
  2. Ebenfalls können Sie per Auftrag Ihr Grab/Ihre Gräber von unseren Gärtnern pflegen lassen.
  3. Die Bestellung von Grabschmuck, Blumen oder Kerzen an besonderen Gedenktagen oder zu Beerdigungen und Beisetzungen ist ebenfalls möglich.
  4. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf:

Verwaltung der Katholischen Kirchhofsstiftung zu Dresden

Bremer Straße 20

01067 Dresden

0351 / 496 30 82 oder

katholische-friedhoefe-dresden@gmx.de

Montag/Mittwoch/Freitag:          09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:

März – November:                         13:00 – 17:00 Uhr

Dezember – Februar:                     13:00 – 16:00 Uhr

Urnenbestattungen
  • In einer Wahlgrabstelle – mit der Möglichkeit bis zu drei Urnen beizusetzen auf beiden Katholischen Friedhöfen. Die Gestaltung der Grabstelle unter Berücksichtigung der  Vorgaben (festgelegt in der Friedhofordnung) und die Grabpflege (diese kann auch per Auftrag von uns durchgeführt werden) erfolgt durch Sie. Diese Grabstelle ist nach Ablauf der Ruhezeit (20 Jahre nach der Zuletzt erfolgten  Urnenbeisetzung) durch die Angehörigen verlängerbar.
  • In einer Urnengemeinschaftsanlage – UGG auf beiden Katholischen Friedhöfen. Hier werden 9 Urnen beigesetzt. Das Setzen  von Einfassung und Stein (Namensnennung und Geburts- und Sterbejahr) nach kompletter Belegung der Stelle ist in den Gebühren enthalten. Ebenfalls enthalten ist die Bepflanzung der Stelle (welche nicht veränderbar ist) und die Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren. Diese Grabstelle ist nicht verlängerbar.
  • In einer Urnengemeinschaftsanlage – UGA (Wiese nur auf dem Neuen Katholischen Friedhof). Hier werden die Namen in vereinfachter Form (Vornamen nur mit dem Anfangsbuchstaben, Familienname komplett) und Angabe des Sterbejahres auf Stelen eingraviert. Die Pflege während der Ruhezeit (20 Jahre) ist in den Beisetzungsgebühren enthalten. Diese Grabstelle ist nicht verlängerbar.
  • In einem Urnenwahlgrab – UW nur auf dem Neuen Katholischen Friedhof Hier kann eine Urne beigesetz werden. Die Grabgestaltung unter Berücksichtig der Vorgaben (festgelegt in der Friedhofsordnung) und die Grabpflege (diese kann auch per Auftrag von uns durchgeführt werden) für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) erfolgt durch Sie. Diese Grabstelle ist nach Ablauf der Ruhezeit durch die Angehörigen verlängerbar.
Sargbestattungen
  • In einer Einzel – oder Mehrfachstelle auf beiden Katholischen Friedhöfen. In einer Einzelstelle kann ein Sarg mit einer Ruhezeit von 20 Jahren (bei Hartholz bitte längere Ruhezeiten beachten) bestattet werden. Diese Grabstellen sind nach Ablauf der Ruhezeit durch die Angehörigen verlängerbar.

 

  • In einem Reihengrab für eine Sargbestattung auf dem Neuen Katholischen Friedhof mit einer Ruhezeit von 20 Jahren. Diese Grabstelle kann nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden.
Historische Grabstätten
  • Sie sorgen für die denkmalgerechte Herrichtung oder Erhaltung des Grabmales (gern sind wir Ihnen bei der Beschaffung von Kostenangeboten oder der Vermittlung eines Steinmetzes behilflich) und übernehmen die Pflege der Grabstelle.

 

  • Damit erhalten Sie das Recht auf eine spätere Bestattung in diesem Grab. Bis zur eigenen Nutzung  fällt keine Friedhofsunterhaltungs- und Nutzungsgebühr an.